{"id":1531,"date":"2021-09-03T19:02:44","date_gmt":"2021-09-03T12:02:44","guid":{"rendered":"https:\/\/hedrich.net\/start\/?page_id=1531"},"modified":"2021-11-04T17:46:01","modified_gmt":"2021-11-04T10:46:01","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hedrich.net\/start\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>[vc_row lg_spacing=&#187;margin_bottom:30&#8243;][vc_column][tm_heading tag=&#187;h4&#8243; custom_google_font=&#187;&#187; text_color=&#187;secondary_color&#187; text=&#187;Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen&#187; typed_list=&#187;%5B%7B%7D%5D&#187; font_size=&#187;lg:18&#8243;][vc_empty_space height=&#187;40px&#187;][vc_column_text]<strong>Allgemeines<\/strong><\/p>\n<p>Jede Bestellung bedarf einer schriftlichen Best\u00e4tigung. Dasselbe gilt f\u00fcr telefonische oder m\u00fcndliche Abmachungen und Zusicherungen.Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde: sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdr\u00fccklich schriftlich anerkennen, sind f\u00fcr uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen. F\u00fcr die Rohstoffe gelten die DIN-Normen mit den bekannten Toleranzen oder handels\u00fcbliche Vorschriften, f\u00fcr die Herstellung die Normalbedingungen nach DIN 2768m, f\u00fcr sonstiges Zubeh\u00f6r gelten die Lieferbedingungen der jeweiligen Hersteller bzw. desZulieferanten.<\/p>\n<p><strong>Angebot und Abschluss<\/strong><br \/>\nDas Angebot ist stets unverbindlich. Jede nachtr\u00e4gliche, durch den Besteller veranlasste \u00c4nderung der Konstruktion, der Ma\u00dfe oder der sonstigen Ausf\u00fchrung gegen\u00fcber dem Angebot wird besonders berechnet.<br \/>\nAn Kostenanschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Unterhalten behalten wir uns das Urheberrecht vor. Sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Die zu dem Angebot geh\u00f6renden Unterlagen wir Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind.<\/p>\n<p><strong>Preisberechnung<\/strong><br \/>\nAuftr\u00e4ge, f\u00fcr die nicht ausdr\u00fccklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den an dem Tage der Lieferung g\u00e4ltigen Preisen berechnet. Die Preise gelten freibleibend ab unserem Werk einschlie\u00dflich Verladung, jedoch ausschlie\u00dflich Verpackung. Die Preise werden in EUR gestellt. Angaben, die erst nach Angebotsabgabe in Kraft treten und bei der Preisstellung noch nicht ber\u00fccksichtigt wurden, aber die Lieferung unmittelbar oder mittelbar verteuern, gehen zu Lasten des K\u00e4ufers. Im \u00fcbrigen bleiben bei unvorhergesehenen Ergebnissen sowie mit r\u00fcckwirkender Kraft eintretenden Materialpreis- und Lohnerh\u00f6hungen usw. Nachberechnungen auch f\u00fcr bereits ausgef\u00fchrte Lieferungen vorbehalten.<br \/>\nDie Berechnungen erfolgt normalerweise nach St\u00fcck. Anzahlungen und Vorausleistungen sind ohne Einfluss auf die Preise. Sie werden gutgeschrieben und auf den sich endg\u00fcltig ergebenden Gesamtpreis verrechnet.<\/p>\n<p><strong>Lieferfrist<\/strong><br \/>\nDie Lieferfrist rechnet vom Tage der schriftlichen Klarstellung und der Verst\u00e4ndigung hinsichtlich s\u00e4mtlicher Einzelheiten des Auftrages bis zur Fertigstellung im Werk. Die Lieferfrist ist stets unverbindlich und so bestimmt, dass sie bei regelrechtem Gang der Fabrikation eingehalten werden kann.<br \/>\nDie Einhaltung der Lieferfrist setzt im Einzelnen voraus: den rechtzeitigen Eingang s\u00e4mtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pl\u00e4ne und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Zwischenf\u00e4lle, gleichviel ob Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Aussperrung, Streik, Brand, Beschlagnahme, Ausschusswerden eines wichtigen Arbeitsst\u00fcckes, unverschuldeter Verz\u00f6gerung in der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile, Betriebsst\u00f6rung, allgemeiner Mangel an Versorgungsg\u00fctern, Einschr\u00e4nkung des Energieverbrauchs, soweit sie nachweislich die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes erheblich beeinflussen. Sollten unvorhergesehene Verh\u00e4ltnisse die Lieferung verz\u00f6gern oder unm\u00f6glich machen, sind Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>Zahlung<\/strong><br \/>\nDie Zahlungen sind in bar ohne Abzug, unabh\u00e4ngig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechts der M\u00e4ngelr\u00fcge sowie ohne R\u00fccksicht auf die zeitliche Durchf\u00fchrung etwa \u00fcbernommenen Montageleistungen 30 Tage nach der Lieferung zu leisten. Der Besteller darf weder mit vom Lieferer nicht anerkannt werden Gegenforderungen aufrechnen, noch steht ihm ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht zu. Skontoabz\u00fcge bed\u00fcrfen einer vorherigen Vereinbarung. Wir behalten uns vor, gegebenenfalls Anzahlungen oder Abschlagszahlungen zu beanspruchen. Die Annahme von Schecks und wechseln bleibt in jedem Fall vorbehalten und erfolgt nur zahlungshalber, jedoch nicht an Erf\u00fcllungsstatt und ohne Gew\u00e4hr auf Protest. Wird die Ware aus irgendeinem Grunde vorerst auf Lager genommen, gilt der Tag der Fertigstellung als Versandtag. Ziel\u00fcberschreitung berechtigt uns, Verzugszinsen in H\u00f6he der f\u00fcr Kredit-Inanspruchnahme bank\u00fcblichen S\u00e4tze zu berechnen. Diskontspesen gehen in jedem Falle zu Lasten des Bestellers Werden nach Vertragsabschluss Umst\u00e4nde bekannt, die geeignet sind, die Kreditw\u00fcrdigkeit des Bestellers zu mindern, so werden s\u00e4mtliche Forderungen ohne R\u00fccksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel f\u00e4llig. Derartige Umst\u00e4nde berechtigen uns ferner, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren, sowie nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen. Tritt auf Wunsch des Auftraggebers oder infolge nachtr\u00e4glicher \u00c4nderungen der Auftragsunterlagen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, eine Unterbrechung der Ausf\u00fchrung ein, so ist er verpflichtet, binnen 30 Tagen die bisher erbrachten Leistungen und den durch die Unterbrechung entstandenen Schaden sofort zu verg\u00fcten.<\/p>\n<p><strong>Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\nUnsere Lieferung erfolgen ausschlie\u00dflich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller \u00fcber, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Lieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis f\u00fcr bestimmte vom Besteller bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung f\u00fcr unsere Saldoforderung. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr zu seinen normalen Gesch\u00e4ftsbedingungen zu ver\u00e4u\u00dfern. Verpf\u00e4ndungen oder Sicherheits\u00fcbereignungen sind ihm untersagt. Von einer Pf\u00e4ndung oder jeder anderen Beeintr\u00e4chtigung unserer Rechte hat uns der Besteller unverz\u00f6glich zu benachrichtigen. Ver\u00e4u\u00dfert der Besteller die von uns gelieferte Ware, so tritt er jetzt aus der Ver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an und ab. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellten bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu geben. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Ware nimmt den Besteller f\u00fcr uns vor, ohne dass f\u00fcr uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei der Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit anderen uns nicht geh\u00f6renden Waren steht uns der dabei einstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes unserer Ware zu der \u00fcbrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu. \u00dcbersteigt der Wert uns gegebenen Sicherungen unsere Lieferforderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur R\u00fcck\u00fcbereignung verpflichtet.<\/p>\n<p><strong>Gefahren\u00fcbergang und Versand<\/strong><br \/>\nWir versenden stets auf Rechnung und Gefahr des Empf\u00e4ngers, auch bei Franko-Lieferungen. Die Gefahr geht auf den Besteller \u00fcber, sobald die Sendung das Werk verlassen hat. Vom gleichen Zeitpunkt an haftet der Auftraggeber f\u00fcr Sch\u00e4den, die Dritten gegen\u00fcber entstehen k\u00f6nnen. Eine evtl. Liefervereinbarung frei Werk, frei Lager oder frei Baustelle beinhaltet nur: \u00dcbernahme der Bef\u00f6rderungskosten bis zur bezeichneten Stelle ohne Abladen und ohne Verpackungskosten. Der Auftraggeber hat die Lieferung abzunehmen, wenn wir die Abnahme beantragen. Eine verlangte Abnahme gilt als Erfolgt, wenn sie der Auftraggeber nicht innerhalb von 6 Tagen nach Erhalt unserer Aufforderung vorgenommen hat. Wir sind in diesem Falle berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers die von ihm verlangte Versicherungen bewirken. Verpackung und Versand erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne Gew\u00e4hr.<br \/>\nDie Regulierungen von Transportsch\u00e4den und -verlusten ist Sache des K\u00e4ufers.<\/p>\n<p>Mehr- oder Minderlieferung<br \/>\nJe nach Art der Fabrikate sind bei Lieferungen Abweichung von bis zu 10 v. H. gestattet.<\/p>\n<p><strong>Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche<\/strong><\/p>\n<p>M\u00e4ngel m\u00fcssen binnen 8 Tagen nach Empfang der Ware bzw. sp\u00e4testens bis zur Beendigung einer von uns \u00fcbernommenen Montage schriftlich ger\u00fcgt werden. Eine etwaige Unvollst\u00e4ndigkeit der Lieferung ist sofort bei Empfang der Sendung zu beanstanden. Alle R\u00fcgen sind an unser Werk zu richten. Ist die Ware infolge von Material- oder Verarbeitungsfehlern mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte gesicherte Eigenschaften, so sind wir verpflichtet, sie unter Ausschluss weiterer Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Bestellers nachzubessern, sofern der Besteller die Ware nicht ver\u00e4ndert hat. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche verj\u00e4hren sp\u00e4testens nach 6 Monate nach Erhalt der Ware, gleichg\u00fcltig ob es sich um eine bewegliche Sache handelt oder die gelieferte Sache Bestandteil eines Bauwerks wird. F\u00fcr nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang wie f\u00fcr den urspr\u00fcnglichen Liefergegenstand.<\/p>\n<p><strong>Sonstige Schadensersatzanspr\u00fcche<\/strong><br \/>\nSonstige Schadensersatzanspr\u00fcche, die der Besteller -gleich aus welchem Rechtsgrund- gegen uns oder unsere Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen hat, sind auf den Wert des Liefergegenstandes beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p><strong>Verpackung<\/strong><br \/>\nDie Waren werden -soweit erforderlich- handels\u00fcblich verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.<\/p>\n<p><strong>Montage<\/strong><br \/>\nHierf\u00fcr gelten besondere Montagebindungen. Insbesondere ist Voraussetzung f\u00fcr die Aufnahme von Montagearbeiten durch unsere Monteure, dass bauseits alle Vorbereitungen soweit getroffen sind, dass ein einwandfreies Arbeiten m\u00f6glich ist. Hilfskr\u00e4fte und s\u00e4mtliche Hilfsmittel (-stoff) wie Hebezeuge, Strom, Wasser usw. Sind ebenfalls bauseits zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p><strong>Recht auf R\u00fccktritt<\/strong><br \/>\nF\u00fcr den Fall unvorhergesehener Ereignisse (Ziff. 6), sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistungen erheblich ver\u00e4ndern oder auf unseren Betrieb einwirken, und f\u00fcr den Fall nachtr\u00e4glich sich herausstellender tats\u00e4chlicher Unm\u00f6glichkeit der Ausf\u00fchrung steht uns das Recht zu, vom Vertrage insoweit zur\u00fcckzutreten, als wir zu Erf\u00fcllung nicht in der Lage sind. Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers wegen eines solchen R\u00fccktritts sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>Verbindlichkeiten des Vertrages<\/strong><br \/>\nDer Vertrag bleibt auch bei rechtlichem Unwirksamwerden einzelner Punkte seiner Bedingung verbindlich.<\/p>\n<p><strong>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><br \/>\nErf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist Pinneberg.<br \/>\nDer Gerichtsstand f\u00fcr alle aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten einschlie\u00dflich Wechsel &#8211; und Scheckklagen ohne R\u00fccksicht au die H\u00f6he des Streitwertes, ist ebenfalls Pinneberg.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"[vc_row lg_spacing=&#187;margin_bottom:30&#8243;][vc_column][tm_heading tag=&#187;h4&#8243; custom_google_font=&#187;&#187; text_color=&#187;secondary_color&#187; text=&#187;Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen&#187; typed_list=&#187;%5B%7B%7D%5D&#187; font_size=&#187;lg:18&#8243;][vc_empty_space height=&#187;40px&#187;][vc_column_text]Allgemeines Jede Bestellung bedarf einer schriftlichen Best\u00e4tigung. Dasselbe gilt f\u00fcr telefonische oder m\u00fcndliche Abmachungen und Zusicherungen.Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde: sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdr\u00fccklich schriftlich anerkennen, sind f\u00fcr uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen. F\u00fcr die Rohstoffe gelten die DIN-Normen mit den bekannten Toleranzen oder handels\u00fcbliche Vorschriften, f\u00fcr die Herstellung die Normalbedingungen nach DIN 2768m, f\u00fcr sonstiges Zubeh\u00f6r gelten die Lieferbedingungen der jeweiligen Hersteller bzw. desZulieferanten. Angebot und Abschluss Das Angebot ist stets unverbindlich. Jede nachtr\u00e4gliche, durch den Besteller veranlasste \u00c4nderung der Konstruktion, der Ma\u00dfe oder der sonstigen Ausf\u00fchrung gegen\u00fcber dem Angebot wird besonders berechnet. An Kostenanschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Unterhalten behalten wir uns das Urheberrecht vor. Sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Die zu dem Angebot geh\u00f6renden Unterlagen wir Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind. Preisberechnung Auftr\u00e4ge, f\u00fcr die nicht ausdr\u00fccklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den an dem Tage der Lieferung g\u00e4ltigen Preisen berechnet. Die Preise gelten freibleibend ab unserem Werk einschlie\u00dflich Verladung, jedoch ausschlie\u00dflich Verpackung. Die Preise werden in EUR gestellt. Angaben, die erst nach Angebotsabgabe in Kraft treten und bei der Preisstellung noch nicht ber\u00fccksichtigt wurden, aber die Lieferung unmittelbar oder mittelbar verteuern, gehen zu Lasten des K\u00e4ufers. Im \u00fcbrigen bleiben bei unvorhergesehenen Ergebnissen sowie mit r\u00fcckwirkender Kraft eintretenden Materialpreis- und Lohnerh\u00f6hungen usw. Nachberechnungen auch f\u00fcr bereits ausgef\u00fchrte Lieferungen vorbehalten. Die Berechnungen erfolgt normalerweise nach St\u00fcck. Anzahlungen und Vorausleistungen sind ohne Einfluss auf die Preise. Sie werden gutgeschrieben und auf den sich endg\u00fcltig ergebenden Gesamtpreis verrechnet. Lieferfrist Die Lieferfrist rechnet vom Tage der schriftlichen Klarstellung und der Verst\u00e4ndigung hinsichtlich s\u00e4mtlicher Einzelheiten des Auftrages bis zur Fertigstellung im Werk. Die Lieferfrist ist stets unverbindlich und so bestimmt, dass sie bei regelrechtem Gang der Fabrikation eingehalten werden kann. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt im Einzelnen voraus: den rechtzeitigen Eingang s\u00e4mtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pl\u00e4ne und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Zwischenf\u00e4lle, gleichviel ob Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Aussperrung, Streik, Brand, Beschlagnahme, Ausschusswerden eines wichtigen Arbeitsst\u00fcckes, unverschuldeter Verz\u00f6gerung in der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile, Betriebsst\u00f6rung, allgemeiner Mangel an Versorgungsg\u00fctern, Einschr\u00e4nkung des Energieverbrauchs, soweit sie nachweislich die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes erheblich beeinflussen. Sollten unvorhergesehene Verh\u00e4ltnisse die Lieferung verz\u00f6gern oder unm\u00f6glich machen, sind Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers ausgeschlossen. Zahlung Die Zahlungen sind in bar ohne Abzug, unabh\u00e4ngig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechts der M\u00e4ngelr\u00fcge sowie ohne R\u00fccksicht auf die zeitliche Durchf\u00fchrung etwa \u00fcbernommenen Montageleistungen 30 Tage nach der Lieferung zu leisten. Der Besteller darf weder mit vom Lieferer nicht anerkannt werden Gegenforderungen aufrechnen, noch steht ihm ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht zu. Skontoabz\u00fcge bed\u00fcrfen einer vorherigen Vereinbarung. Wir behalten uns vor, gegebenenfalls Anzahlungen oder Abschlagszahlungen zu beanspruchen. Die Annahme von Schecks und wechseln bleibt in jedem Fall vorbehalten und erfolgt nur zahlungshalber, jedoch nicht an Erf\u00fcllungsstatt und ohne Gew\u00e4hr auf Protest. Wird die Ware aus irgendeinem Grunde vorerst auf Lager genommen, gilt der Tag der Fertigstellung als Versandtag. Ziel\u00fcberschreitung berechtigt uns, Verzugszinsen in H\u00f6he der f\u00fcr Kredit-Inanspruchnahme bank\u00fcblichen S\u00e4tze zu berechnen. Diskontspesen gehen in jedem Falle zu Lasten des Bestellers Werden nach Vertragsabschluss Umst\u00e4nde bekannt, die geeignet sind, die Kreditw\u00fcrdigkeit des Bestellers zu mindern, so werden s\u00e4mtliche Forderungen ohne R\u00fccksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel f\u00e4llig. Derartige Umst\u00e4nde berechtigen uns ferner, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren, sowie nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen. Tritt auf Wunsch des Auftraggebers oder infolge nachtr\u00e4glicher \u00c4nderungen der Auftragsunterlagen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, eine Unterbrechung der Ausf\u00fchrung ein, so ist er verpflichtet, binnen 30 Tagen die bisher erbrachten Leistungen und den durch die Unterbrechung entstandenen Schaden sofort zu verg\u00fcten. Eigentumsvorbehalt Unsere Lieferung erfolgen ausschlie\u00dflich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller \u00fcber, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Lieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis f\u00fcr bestimmte vom Besteller bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung f\u00fcr unsere Saldoforderung. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr zu seinen normalen Gesch\u00e4ftsbedingungen zu ver\u00e4u\u00dfern. Verpf\u00e4ndungen oder Sicherheits\u00fcbereignungen sind ihm untersagt. Von einer Pf\u00e4ndung oder jeder anderen Beeintr\u00e4chtigung unserer Rechte hat uns der Besteller unverz\u00f6glich zu benachrichtigen. Ver\u00e4u\u00dfert der Besteller die von uns gelieferte Ware, so tritt er jetzt aus der Ver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an und ab. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellten bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu geben. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Ware nimmt den Besteller f\u00fcr uns vor, ohne dass f\u00fcr uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei der Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit anderen uns nicht geh\u00f6renden Waren steht uns der dabei einstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes unserer Ware zu der \u00fcbrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu. \u00dcbersteigt der Wert uns gegebenen Sicherungen unsere Lieferforderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur R\u00fcck\u00fcbereignung verpflichtet. Gefahren\u00fcbergang und Versand Wir versenden stets auf Rechnung und Gefahr des Empf\u00e4ngers, auch bei Franko-Lieferungen. Die Gefahr geht auf den Besteller \u00fcber, sobald die Sendung das Werk verlassen hat. Vom gleichen Zeitpunkt an haftet der Auftraggeber f\u00fcr Sch\u00e4den, die Dritten gegen\u00fcber entstehen k\u00f6nnen. Eine evtl. Liefervereinbarung frei Werk, frei Lager oder frei Baustelle beinhaltet nur: \u00dcbernahme der Bef\u00f6rderungskosten bis zur bezeichneten Stelle ohne Abladen und ohne Verpackungskosten. Der Auftraggeber hat die Lieferung abzunehmen, wenn wir die Abnahme beantragen. Eine verlangte Abnahme gilt als Erfolgt, wenn sie der Auftraggeber nicht innerhalb von 6 Tagen nach Erhalt unserer Aufforderung vorgenommen hat. Wir sind in diesem Falle berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers die von ihm verlangte Versicherungen bewirken. Verpackung und Versand erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne Gew\u00e4hr. 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