Rechtliches

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Jede Bestellung bedarf einer schriftlichen Bestätigung. Dasselbe gilt für telefonische oder mündliche Abmachungen und Zusicherungen.Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde: sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Für die Rohstoffe gelten die DIN-Normen mit den bekannten Toleranzen oder handelsübliche Vorschriften, für die Herstellung die Normalbedingungen nach DIN 2768m, für sonstiges Zubehör gelten die Lieferbedingungen der jeweiligen Hersteller bzw. desZulieferanten.

Angebot und Abschluss
Das Angebot ist stets unverbindlich. Jede nachträgliche, durch den Besteller veranlasste ?„nderung der Konstruktion, der Maße oder der sonstigen Ausführung gegenüber dem Angebot wird besonders berechnet.
An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterhalten behalten wir uns das Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wir Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Preisberechnung
Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den an dem Tage der Lieferung gültigen Preisen berechnet. Die Preise gelten freibleibend ab unserem Werk einschließlich Verladung, jedoch ausschließlich Verpackung. Die Preise werden in EUR gestellt. Angaben, die erst nach Angebotsabgabe in Kraft treten und bei der Preisstellung noch nicht berücksichtigt wurden, aber die Lieferung unmittelbar oder mittelbar verteuern, gehen zu Lasten des Käufers. Im Übrigen bleiben bei unvorhergesehenen Ergebnissen sowie mit rückwirkender Kraft eintretenden Materialpreis- und Lohnerhöhungen usw. Nachberechnungen auch für bereits ausgeführte Lieferungen vorbehalten.
Die Berechnungen erfolgt normalerweise nach Stück. Anzahlungen und Vorausleistungen sind ohne Einfluss auf die Preise. Sie werden gutgeschrieben und auf den sich endgültig ergebenden Gesamtpreis verrechnet.

Lieferfrist
Die Lieferfrist rechnet vom Tage der schriftlichen Klarstellung und der Verständigung hinsichtlich sämtlicher Einzelheiten des Auftrages bis zur Fertigstellung im Werk. Die Lieferfrist ist stets unverbindlich und so bestimmt, dass sie bei regelrechtem Gang der Fabrikation eingehalten werden kann.
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt im Einzelnen voraus: den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Zwischenfälle, gleichviel ob Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Aussperrung, Streik, Brand, Beschlagnahme, Ausschusswerden eines wichtigen Arbeitsstückes, unverschuldeter Verzögerung in der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile, Betriebsstörung, allgemeiner Mangel an Versorgungsgütern, Einschränkung des Energieverbrauchs, soweit sie nachweislich die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes erheblich beeinflussen. Sollten unvorhergesehene Verhältnisse die Lieferung verzögern oder unmöglich machen, sind Schadensersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen.

Zahlung
Die Zahlungen sind in bar ohne Abzug, unabhängig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechts der Mängelrüge sowie ohne Rücksicht auf die zeitliche Durchführung etwa übernommenen Montageleistungen 30 Tage nach der Lieferung zu leisten. Der Besteller darf weder mit vom Lieferer nicht anerkannt werden Gegenforderungen aufrechnen, noch steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht zu. Skontoabzüge bedürfen einer vorherigen Vereinbarung. Wir behalten uns vor, gegebenenfalls Anzahlungen oder Abschlagszahlungen zu beanspruchen. Die Annahme von Schecks und wechseln bleibt in jedem Fall vorbehalten und erfolgt nur zahlungshalber, jedoch nicht an Erfüllungsstatt und ohne Gewähr auf Protest. Wird die Ware aus irgendeinem Grunde vorerst auf Lager genommen, gilt der Tag der Fertigstellung als Versandtag. Zielüberschreitung berechtigt uns, Verzugszinsen in Höhe der für Kredit-Inanspruchnahme banküblichen Sätze zu berechnen. Diskontspesen gehen in jedem Falle zu Lasten des Bestellers Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, so werden sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel fällig. Derartige Umstände berechtigen uns ferner, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen, sowie nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Tritt auf Wunsch des Auftraggebers oder infolge nachträglicher ?„nderungen der Auftragsunterlagen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, eine Unterbrechung der Ausführung ein, so ist er verpflichtet, binnen 30 Tagen die bisher erbrachten Leistungen und den durch die Unterbrechung entstandenen Schaden sofort zu vergüten.

Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferung erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Lieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Besteller bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind ihm untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Besteller die von uns gelieferte Ware, so tritt er jetzt aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an und ab. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellten bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Ware nimmt den Besteller für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei der Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit anderen uns nicht gehörenden Waren steht uns der dabei einstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu. Übersteigt der Wert uns gegebenen Sicherungen unsere Lieferforderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübereignung verpflichtet.

Gefahrenübergang und Versand
Wir versenden stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch bei Franko-Lieferungen. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung das Werk verlassen hat. Vom gleichen Zeitpunkt an haftet der Auftraggeber für Schäden, die Dritten gegenüber entstehen können. Eine evtl. Liefervereinbarung frei Werk, frei Lager oder frei Baustelle beinhaltet nur: Übernahme der Beförderungskosten bis zur bezeichneten Stelle ohne Abladen und ohne Verpackungskosten. Der Auftraggeber hat die Lieferung abzunehmen, wenn wir die Abnahme beantragen. Eine verlangte Abnahme gilt als Erfolgt, wenn sie der Auftraggeber nicht innerhalb von 6 Tagen nach Erhalt unserer Aufforderung vorgenommen hat. Wir sind in diesem Falle berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers die von ihm verlangte Versicherungen bewirken. Verpackung und Versand erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne Gewähr.
Die Regulierungen von Transportschäden und -verlusten ist Sache des Käufers.

Mehr- oder Minderlieferung
Je nach Art der Fabrikate sind bei Lieferungen Abweichung von bis zu 10 v. H. gestattet.

Gewährleistungsansprüche

Mängel müssen binnen 8 Tagen nach Empfang der Ware bzw. spätestens bis zur Beendigung einer von uns übernommenen Montage schriftlich gerügt werden. Eine etwaige Unvollständigkeit der Lieferung ist sofort bei Empfang der Sendung zu beanstanden. Alle Rügen sind an unser Werk zu richten. Ist die Ware infolge von Material- oder Verarbeitungsfehlern mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte gesicherte Eigenschaften, so sind wir verpflichtet, sie unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers nachzubessern, sofern der Besteller die Ware nicht verändert hat. Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens nach 6 Monate nach Erhalt der Ware, gleichgültig ob es sich um eine bewegliche Sache handelt oder die gelieferte Sache Bestandteil eines Bauwerks wird. Für nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand.

Sonstige Schadensersatzansprüche

Sonstige Schadensersatzansprüche, die der Besteller -gleich aus welchem Rechtsgrund- gegen uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen hat, sind auf den Wert des Liefergegenstandes beschränkt.

Verpackung

Die Waren werden -soweit erforderlich- handelsüblich verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.

Montage

Hierfür gelten besondere Montagebindungen. Insbesondere ist Voraussetzung für die Aufnahme von Montagearbeiten durch unsere Monteure, dass bauseits alle Vorbereitungen soweit getroffen sind, dass ein einwandfreies Arbeiten möglich ist. Hilfskräfte und sämtliche Hilfsmittel (-stoff) wie Hebezeuge, Strom, Wasser usw. Sind ebenfalls bauseits zur Verfügung zu stellen.

Recht auf Rücktritt

Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse (Ziff. 6), sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistungen erheblich verändern oder auf unseren Betrieb einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender tatsächlicher Unmöglichkeit der Ausführung steht uns das Recht zu, vom Vertrage insoweit zurückzutreten, als wir zu Erfüllung nicht in der Lage sind. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen.

Verbindlichkeiten des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlichem Unwirksamwerden einzelner Punkte seiner Bedingung verbindlich.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Pinneberg.
Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel - und Scheckklagen ohne Rücksicht au die Höhe des Streitwertes, ist ebenfalls Pinneberg.